Mietvertrag

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND PFLICHTEN DES VERMIETERS

1. Gold Engine di Davide Serra – Cagliariautonoleggio.com – (nachfolgend „Vermieter“ genannt) übergibt dem Mieter (nachfolgend „Kunde“ genannt) das auf Seite 1 des Mietvertrags angegebene Fahrzeug mit folgendem Zubehör: Warndreieck, übliches Bordwerkzeug, Ersatzrad, grüne Versicherungskarte und alle für die Nutzung des Fahrzeugs erforderlichen Dokumente wie die Zulassungsbescheinigung, die stets im gekauften Fahrzeug mitgeführt werden muss, und die Versicherungsplakette sowie das weitere auf Seite 1 aufgeführte Zubehör. Das Mietfahrzeug wird, sofern auf Seite 1 des Mietvertrags nichts anderes angegeben ist, mit vollem Tank übergeben und muss am Ende der Mietzeit mit der gleichen Menge Kraftstoff zurückgegeben werden; Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, den Rest des fehlenden Kraftstoffs zuzüglich des Tankzuschlags gemäß den in der offiziellen Broschüre angegebenen Tarifen zu bezahlen.

2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Kunden die Beträge zu erstatten, die dieser für die Reparatur von Fahrzeugpannen aufgewendet hat, sofern diese auf einer ordnungsgemäß an Gold Engine di Davide Serra – Cagliariautonoleggio.com – adressierten Rechnung ausgewiesen sind. Bei Ausgaben über 51,05 €. Der Kunde muss zuvor die Genehmigung des Vermieters anfordern und einholen.

3. Der Kunde verpflichtet sich, a) das Fahrzeug und dessen Zubehör sorgfältig und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften zu führen und zu pflegen; b) sich um die regelmäßige Wartung, das Einfetten und die Kontrolle des Schmier- und Bremsölstands zu kümmern; c) die Bußgelder für jeden während der Mietdauer begangenen Verstoß zu zahlen und dem Vermieter die ihm dadurch entstandenen Kosten zuzüglich 10,00 € Auslagen für jedes Bußgeld zu erstatten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter alle ihm von den Behörden zugestellten Meldungen innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen; d) den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden freizustellen, die diese an den im Fahrzeug transportierten oder sich sonst darin befindlichen Gütern erleiden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er keinerlei Rechte an dem Fahrzeug hat und daher auch nicht über dieses verfügen kann, auch nicht als Pfand. Der Kunde ermächtigt den Vermieter, seine Kreditkarte mit den auf Seite 1 vorgesehenen und unterzeichneten Kosten zu belasten. Der Kunde stimmt der Erhebung aller Kosten im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs ohne Inspektion durch den Vermieter oder im Falle einer Beanstandung etwaiger Schäden zu, die innerhalb von 50 Stunden nach der Rückgabe des Fahrzeugs per E-Mail (eingeschriebener Brief, Fax, E-Mail oder Einschreiben) an den Wohnsitz oder die im Vertrag angegebenen Daten gesendet werden.

4. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht zu fahren oder zu benutzen und dies auch anderen nicht zu gestatten und/oder zu dulden: a) in einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder in dem die Grüne Versicherungskarte nicht gültig ist sowie in jedem Fall bei politischen Unruhen oder Kriegszustand; b) für die Ausfuhr des Kraftfahrzeugs im Rahmen der Ausfuhrregelung; c) für den Transport von Personen oder Sachen auf Dächern; d) für Wettbewerbe oder Geschwindigkeitsprüfungen und zum Erteilen von Fahrstunden zur Übung derselben; d) Geschwindigkeitsüberschreitung; e) unter Verstoß gegen die Bestimmungen der neuen Straßenverkehrsordnung oder zu gesetzeswidrigen Zwecken; 1) wenn es sich um andere Personen als die im Mietvertrag angegebenen handelt oder wenn falsche Angaben zu Alter, Namen und Adresse gemacht wurden und in jedem Fall, wenn es sich um Personen unter 21 oder über 75 Jahren handelt oder bei der Anmietung von Fahrzeugen mit einem Hubraum von mehr als 1400 ccm (einschließlich) um Personen unter 23 Jahren, die seit weniger als 3 (drei) Jahren im Besitz eines Führerscheins sind.

5. Versicherung: 1.500.000,00. a) Der Vermieter garantiert, dass das Fahrzeug durch eine Haftpflichtversicherung des Kunden und jeder anderen zum Führen des Fahrzeugs berechtigten Person für Schäden an Personen, Sachen und Tieren innerhalb der durch die geltenden Gesetze und Vorschriften vorgeschriebenen Grenzen und mit einem einmaligen Höchstbetrag von 1.000.000 Euro für das Fahrzeug, seinen nicht gerichtlich getrennten Ehepartner sowie seine Vorfahren und Nachkommen versichert ist. Nicht versichert sind Schäden, die dem rechtmäßigen, leiblichen, Adoptivfahrer, seinen Lebensgefährten und sonstigen Angehörigen bis zum dritten Grad im Falle eines vom Fahrer zu vertretenden Schadensereignisses entstehen. Der Vermieter hinterlegt auf der Kaution des Kunden einen besonderen Haftungsausschluss für Schäden, die dem Kunden und den oben genannten Personen entstehen, bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,00 (dreißigtausend) €, den der Kunde durch Unterzeichnung des speziellen Kästchens auf Seite eins des Mietvertrags unter den dort angegebenen Bedingungen („Personenversicherung“) erwirbt. b. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die am Fahrzeug aus irgendeinem Grund entstehen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb der angegebenen Grenzen den Betrag des zu ersetzenden Schadens auf die Höhe der in der offiziellen Broschüre ausdrücklich angegebenen Selbstbeteiligung zu reduzieren, indem er das entsprechende Kästchen auf Seite 1 des Mietvertrags unter den dort angegebenen Bedingungen unterzeichnet (CDW-Autoschadendeckung): Die vorgenannte Haftungsbeschränkung ist in jedem Fall nur gültig und wirksam, wenn es sich um Schäden handelt, die durch eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug entstehen, und sofern eine der Bestimmungen in Artikel 4 und 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen oder gesetzliche Bestimmungen verletzt wurden. Von der Haftungsbeschränkung der CDW sind in keinem Fall Schäden an den Rädern, an der Unterseite des Fahrzeugs sowie der Verlust von Fahrzeugzubehördokumenten erfasst. Wenn der Kunde die Haftungsbeschränkungsklausel von COW nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, zu Beginn der Anmietung im Voraus eine Selbstbeteiligung als Kaution zu hinterlegen, deren Höhe in der offiziellen Broschüre genau angegeben ist. Diese Selbstbeteiligung wird dem Kunden bei Rückgabe des unbeschädigten und intakten Fahrzeugs vollständig zurückerstattet. Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, die oben genannte Selbstbeteiligung für die am Fahrzeug entstandenen Schäden zu zahlen, zuzüglich des Betrags, der den nicht gezahlten Mietgebühren während der für die Durchführung der Übergabe erforderlichen Zeit entspricht, und zwar auf Grundlage des niedrigsten Satzes zwischen dem in der offiziellen Broschüre angegebenen gültigen Satz und den zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs gültigen ANIA-Tabellen. Als Entschädigung für die entstandenen Aufwendungen für Ersatzteilbeschaffung, Arbeitszeit und Abschleppen ist der Wert des Listenpreises der Zulieferfirmen vorgesehen; c) Durch den Kauf der Super-COW (allgemein Super Casko genannt) hat der Kunde die Möglichkeit, auf die Selbstbeteiligung bei CDW-Schäden zu verzichten. dl Der Kunde ist für Diebstahl- oder Brandfälle des Fahrzeugs verantwortlich und verpflichtet, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie zuzusenden. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet, für den Zeitraum zwischen Mietbeginn und dem Tag des Zugangs der Mitteilung beim Vermieter den Mietpreis zu zahlen, und zwar gemäß dem bei Mietbeginn vereinbarten Satz, oder, wenn die Mitteilung nach dem voraussichtlichen Liefertermin eingeht, gemäß dem amtlichen Satz. Der Kunde ist verpflichtet, den Fahrzeugschlüssel zusammen mit dem Gutachten auszuhändigen. Im Falle einer Nichtübergabe der Schlüssel ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter den vollen Wert des Fahrzeugs gemäß der blauen Preisliste von Eurotax unter Bezugnahme auf das Datum der Diebstahlmeldung zu zahlen. Der Kunde hat das Recht, den Betrag des zu ersetzenden Schadens im Falle von Diebstahl und Feuer auf die Höhe der in der offiziellen Broschüre ausdrücklich angegebenen Selbstbeteiligung zu reduzieren, indem er das spezielle Kästchen auf Seite 1 des Mietvertrags unter den dort angegebenen Bedingungen (TLM-Diebstahl- und Feuerschutz) unterzeichnet. Wenn der Kunde die Haftungsbeschränkungsklausel von TLW nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, zu Beginn der Miete als Kaution eine Selbstbeteiligung zu hinterlegen, deren Höhe in der offiziellen Broschüre konkret angegeben ist und die dem Kunden bei Rückgabe des unbeschädigten und intakten Fahrzeugs vollständig zurückerstattet wird. e) Die Gültigkeit der vorgenannten Haftungsbeschränkungsklauseln setzt die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen hinsichtlich der in den Artikeln 4 und 6 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegten Verpflichtungen durch den Kunden und den Fahrer voraus. Unbeschadet des in Artikel 4 Buchstabe a genannten Verkehrsverbots gilt für Anmietungen in anderen als den dort genannten Ländern keine Haftungsbeschränkung. f) Es wird bestätigt, dass Sie, um in den Genuss der Super-CDW und Super-TLW gemäß den oben genannten Absätzen Sb, Se und Sd zu kommen, Der Unfall muss sich ereignen, ohne dass dem Fahrer tatsächliche Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Unter Hinweis auf die Absätze 4 und 6 muss das Fahrzeug ausschließlich nach dem Grundsatz des guten Familienverhaltens und unter Einhaltung der geltenden italienischen Gesetze verwendet werden. Es wird betont, dass auch beim Kauf der Super-CDW und Super-TLW sämtliches zusätzliches Zubehör, wie Ketten, Kindersitze, Radioantenne, Reserverad, Zubehör, Nummernschilder, Dokumente, Zündschlüssel, Satellitennavigation, zu erstatten ist. Der zu erstattende Betrag ist auf der Grundlage des Marktwerts des Objekts zu bestimmen. In jedem Fall werden Schäden, die durch Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden verursacht wurden, in Rechnung gestellt. Neben dem Schaden selbst werden die entstandenen Verwaltungskosten, die Kosten für die Reparatur des Schadens, Ersatzteile, Arbeitskosten, technische Ausfallzeiten des Fahrzeugs, Abschlepp- und Lagerkosten in Rechnung gestellt. g) Bei der Anmietung von Sonderfahrzeugen wie Kleinbussen, Kastenwagen, Cabrios, Luxusautos mit Automatikschaltung werden durch den möglichen Erwerb der Super-COW und Super-TLW die voraussichtlichen Selbstbeteiligungen nicht vollständig eliminiert, sondern um 2/3 reduziert. Der Vermieter ist in jedem Fall von jeglicher Haftung für Schäden am Transportgut oder Diebstahl persönlicher Gegenstände des Kunden befreit.

6. Im Falle eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, folgende Pflichten zu erfüllen: den Vermieter unverzüglich telefonisch, per Telegramm, Fax, WHATSAPP, E-Mail oder zertifizierter E-Mail zu informieren und innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall einen detaillierten Bericht über den Vorfall auf dem entsprechenden Formular zu senden, das den Fahrzeugpapieren beiliegt; die nächstgelegene Polizeidienststelle zu informieren, von der sie eine Kopie des Berichts erhalten kann, die innerhalb von 24 Stunden an die Vermietstation gesendet werden muss; den gütlichen Unfallbericht vollständig auszufüllen und dabei die persönlichen Daten der Parteien und eventueller Zeugen, die Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge, die Daten zu deren Eigentum und Versicherungsschutz zu notieren; die Anweisungen des Vermieters bezüglich der Verwahrung und Reparatur des Fahrzeugs gewissenhaft auszuführen. Bei Nichtbeachtung auch nur einer der vorgenannten Pflichten haftet der Kunde für sämtliche Schäden am Fahrzeug, auch im Falle eines möglichen Unfalls. Der Vermieter garantiert im Falle von Schäden oder Diebstahl keinen Ersatz des Fahrzeugs durch andere Fahrzeuge. 6 bis, Der zusätzliche Versicherungsschutz erlischt, wenn die zuständigen Behörden eine Nichteinhaltung italienischer Gesetze feststellen, sodass der Kunde für die Höhe der am Mietwagen entstandenen Schäden voll verantwortlich ist.

7. Bei Vandalismus beträgt die Selbstbeteiligung 500 Euro, bei unfallverursachter Beschädigung 1000 Euro. Bei Diebstahl, Unfall und Fahrzeugverwertung 20% ​​des Wertes.

8. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug und die Schlüssel dem Vermieter an dem auf Seite 1 des Mietvertrags angegebenen Ort und innerhalb des angegebenen Zeitraums mit sämtlichem Zubehör in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Fahrzeuge der Gruppe A müssen grundsätzlich an der Vermietstation zurückgegeben werden, an der die Miete begonnen hat. Wenn das Fahrzeug außerhalb der oben genannten Hypothese an einer anderen Station als der ursprünglichen zurückgegeben wird, ist der Kunde verpflichtet, einen Zuschlag (VAI-Abgabezuschlag) gemäß der offiziellen Broschüre zu zahlen. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach Aufforderung durch den Vermieter zurückzugeben. Bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs ist der Vermieter berechtigt, den Besitz des Fahrzeugs auf beliebige Weise wiederzuerlangen, auch nach eigenem Ermessen des Kunden und vollständig auf Kosten des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass die Miete mit dem Datum und der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs und der entsprechenden Schlüssel durch den Vermieter endet. Wenn der Kunde berechtigt ist, das Fahrzeug außerhalb der Büroschlusszeiten zurückzugeben, endet die Miete am Tag und zur Uhrzeit der Wiedereröffnung des Büros. Bei Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Bürozeiten ohne ausdrückliche Genehmigung haftet der Kunde weiterhin für alle Schäden, die bei Wiedereröffnung des Büros am Fahrzeug festgestellt werden. Ebenso haftet er für den Diebstahl des Fahrzeugs und der im Schließfach hinterlegten Schlüssel durch Dritte aus irgendeinem Grund.

9. Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter am Ende des Vertrags den Kilometermietsatz (berechnet durch Ablesen des Kilometerzählers) oder den Zeitsatz zu zahlen, der Betrag ist auf Seite 1 des Mietbriefs angegeben; Bei einer Störung des Kilometerzählers wird der zu zahlende Tarif auf Grundlage eines festen Kilometerwerts von 2 km pro Tag ermittelt. Wenn der Tarif nach der Anzahl der Tage bemessen ist, bezeichnet der Begriff „Tag“ einen Zeitraum von 24 Stunden und Teilstunden ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden, sofern nicht anders angegeben. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 59 Minuten gegenüber der vereinbarten Zeit wird ein zusätzlicher voller Miettag berechnet, b) zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer. c) der Betrag für das Auftanken gemäß Artikel I. d) bei Anmietungen ab einem Flughafen Flughafenzonen, berechnet als Prozentsatz der Mietsumme, einschließlich Einfahrt, jedoch exklusive der Menge an Treibstoff und Steuern, sowie die Sätze für die besonderen Haftungsbeschränkungsklauseln gemäß Artikel 5 oder der Zuschlag für Einwegfahrten gemäß Artikel 7. g) die Erstattung der Kosten für die Wiederbeschaffung des aus irgendeinem Grund nicht zurückgegebenen Fahrzeugs. h) in jeder anderen in diesem Vertrag vorgesehenen Form als Entschädigung und/oder Rückerstattung. i) sämtliche Kosten, die dem Vermieter entstanden sind, um die Zahlung der oben genannten fälligen Beträge vom Kunden zu erhalten. 10. Wer den Mietvertrag im Namen und für Rechnung eines Dritten oder als dessen gesetzlicher Vertreter abschließt, haftet mit diesem gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Vertrag, ohne dass ein vorheriger Ausschluss möglich ist. Der Kunde, der den Mietvertrag unterzeichnet, ist in jedem Fall für alle Tatsachen, Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich, die dem Fahrer des Fahrzeugs zuzuschreiben sind. 11. Bei Nichtzahlung oder fehlerhafter Zahlung der fälligen Beträge ist der Vermieter berechtigt, dem Kunden oder einem Gesamtschuldner die Zahlung der Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Diskontsatzes jährlich zuzüglich fünf Prozentpunkten und in jedem Fall unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen in Rechnung zu stellen. 12. Der Vermieter stellt eine Rechnung nur dann aus, wenn diese bei Abschluss des Mietvertrags angefordert wird und der Kunde die Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Bestellnummer angegeben hat. 13. Der Vermieter haftet in keiner Weise, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, gegenüber dem Kunden oder einer anderen Person für erlittene Verluste oder Schäden jeglicher Art, einschließlich rein wirtschaftlicher Schäden, die sich aus der Panne oder Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs ergeben, die keine Schäden an den im Fahrzeug transportierten, vergessenen oder zurückgelassenen Sachen verursachen, sowohl während der Mietdauer als auch nach der Rückgabe. 14. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags ist nur dann gültig und wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich genehmigt wurde. 15. Im Falle unterschiedlicher Auslegung des italienischen und englischen Textes dieser allgemeinen Vertragsabschlüsse ist der italienische Text maßgebend. 16. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Gericht von Cagliari zuständig. 17. Informationen gemäß Artikel 13 der Verordnung UI 679/2016, Sehr geehrter Kunde, gemäß Artikel 13 der Verordnung SE 679/2016 (DSGVO) informieren wir Sie darüber, dass die geltende Gesetzgebung für die Begründung und Verwaltung der laufenden Geschäftsbeziehung die Verpflichtung vorsieht, den interessierten Stellen die Zwecke und Methoden der Verarbeitung personenbezogener Daten mitzuteilen. In Übereinstimmung mit der angegebenen Gesetzgebung und unter Beachtung der Grundsätze der Korrektheit, Vertraulichkeit und Ihrer Rechte informieren wir Sie hiermit über die folgenden Informationen: 1. ART: Die von Ihnen bereitgestellten Daten werden zur Erfüllung der Verpflichtungen verarbeitet, die sich aus vertraglichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gebrauchtwagen ergeben. In einigen Fällen kann die Verarbeitung auch sensible und besondere Daten betreffen (z. B. Gesetz 104/92 bezüglich etwaiger Behinderungen und Gesundheitszustand). 2-ZWECK Die Verarbeitung erfolgt mit manuellen und computergestützten Methoden durch Personal unserer Organisation, das speziell für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig ist und über persönliche Selbstauskunftsberechtigungen für den Zugriff auf elektronische Tools verfügt. 3. OBLIGATORISCH: Die Bereitstellung der Daten ist obligatorisch; Eine Verweigerung der Datenbereitstellung führt dazu, dass der abonnierte Dienst nicht erbracht werden kann. Die erhobenen Daten können nach ausdrücklicher Zustimmung nützlich sein, um Ihnen kommerzielle Angebote und Werbematerial zu unterbreiten. 4. KOMMUNIKATION UND VERBREITUNG: Die Daten können zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen und zur Ausführung einiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung unserer Dienstleistungen an Dritte weitergegeben werden. Daher werden Ihre Daten an Agenturen weitergegeben, die sich um die Fahrzeugpapiere kümmern. öffentliche und private Stellen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf die Daten zugreifen können: öffentliche oder private Stellen, die Tätigkeiten ausüben, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses von wesentlicher Bedeutung sind, wie etwa IT-Dienstleistungsunternehmen und professionelle Unternehmen für die Verwaltung von Krediten und damit verbundenen Dienstleistungen; unsere Berater, die als Datenverarbeiter oder -kontrolleure ernannt werden (z. B. Lohnbuchhaltungszentren, Steuerberater, Rechtsberater), Ihre Daten werden an unser Unternehmen weitergegeben, soweit es folgende Bereiche betrifft: interne Protokollbüros oder -abteilungen; Buchhaltungs- und Rechnungsangestellte; Bühnenmanager. 5-THEMEN: Der Eigentümer und Leiter des Datenverarbeitungsbereichs ist GOLDEN ENGINE di Davide Serra Autovermietung und -verkauf Via Avogadro 7 Cagliari PI/CF SRRDVD94L18B354U REA CA 353080 Tel. +393426752108 - info@cagliariautonoleggio.com . RECHTE DER INTERESSIERTEN PERSON: Der Kodex gewährt der interessierten Partei die Ausübung bestimmter Rechte gemäß Artikel 13). Insbesondere kann die betroffene Person vom Inhaber eine Bestätigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der ihn betreffenden personenbezogenen Daten sowie deren Mitteilung in verständlicher Form erhalten. Der Betroffene kann außerdem völlig kostenlos Auskunft über die Herkunft der Daten, den Zweck und die Art der Verarbeitung sowie, falls die Verarbeitung mit Hilfe elektronischer Instrumente erfolgt, über die angewandte Logik verlangen. Eine Angabe der Identifizierungsdetails des Eigentümers, der ernannten Manager und der Personen und Kategorien von Personen, denen sie mitgeteilt werden können oder die davon Kenntnis erlangen können. Der Betroffene hat das Recht, ganz oder teilweise Widerspruch einzulegen. aus legitimen Gründen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die ihn betreffen, auch wenn diese Daten dem Zweck der Erhebung und Verarbeitung entsprechen. Der Betroffene hat das Recht auf Berichtigung (Artikel 16) und auf Löschung der Daten – Recht auf Vergessenwerden (Artikel 17). Die Daten werden bis zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Die betreffenden Rechte können, auch durch eine spezifische Abtretung, per E-Mail an die Adresse: info@cagliariautonoleggio.com oder per Einschreiben an die folgende Adresse ausgeübt werden: GOLDEN ENGINE di Davide Serra Autovermietung und -verkauf, Via Avogadro 7, Cagliari. Zur Ausübung der Rechte kann die betroffene Partei natürlichen Personen, Körperschaften, Vereinen oder Organisationen schriftlich eine Vollmacht oder Delegation erteilen. Der Interessent kann sich auch durch eine Vertrauensperson unterstützen lassen. Der Betroffene hat zudem das Recht, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzulegen.